Covid-19

Alle Infos zu den Maßnahmen des AHCs während Covid-19

(13.11.2021)

Wir waren fleißig und haben neue Hygienekonzepte zur Durchführung des Spiel- und Trainingsbetriebes hochgeladen. Bitte lest duch diese aufmerksam durch und setzt die Maßnahmen gemeinsam mit euren Gästeteams und Zuschauern um. Stay safe, bleibt gesund!

 


(20.08.2021)

In der neuen CoronaSchVo vom 20.08.2021 sind für Sportvereine im Outdoor-Sportbetrieb keine Einschränkungen vorgesehen. Im Indoor-Bereich gelten ab einer Inzidenz von 35 die 3Gs und eine Maskenpflicht abseits der Spielfläche.


(28.07.2021)

Das Land NRW und die Städteregion Aachen sind wieder in der Inzidenzstufe 1. Aufgrunddessen müssen alle AHCler und Angehörige, die das Gelände betreten, sich zwangsweise über unseren am Eingang ausgehangenen QR-Code und der eGuest App einchecken. Einige Benutzer berichteten von „abgelaufenen Tokens“, dies kann durch Abmelden und erneutes Anmelden in der App gelöst werden. Bitte beachtet die Hygieneregeln. 


(21.06.2021)

Liebe AHCler,

inzwischen dürfen wir mit bis zu 100 Personen unter Kontakt outdoor wieder trainieren. Für das Betreten und die Nutzung der Umkleidekabinen gelten weiterhin die ausgehangenen Hygienemaßnahmen. Bitte checkt euch bei jedem Betreten der Anlage mittels der eGuest App über die ausgehangenen QR-Codes ein.

Viel Spaß beim Training!

Euer Vorstand


(29.05.2021)

Liebe AHCler,

nachdem die Städteregion Aachen nun an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen eine Inzidenz von unter 100 vorweisen kann, fallen die Regelungen der Bundenotbremse und es gelten diese der neuen CoronaSchVO vom 28.5.: Zulässig sind „[…] im Freien die gemeinsame Sportausübung einschließlich Ausbildung, Training und Wettkampf in Gruppen von bis zu 25 jungen Menschen bis zum Alter von einschließlich 18 Jahren zuzüglich bis zu zwei Ausbildungs- oder Aufsichtspersonen und von bis zu 25 Personen bei ausschließlich kontaktfreier Ausübung […].“

Somit darf der AHC ab vorr. Montag, den 31.5. zu den o.g. Bedingungen wieder loslegen! Da unser Platz städtisch ist, warten wir noch auf eine Bestätigungsmail des Sportamtes, diese sollte aber Montag kommen. Das letztendliche Go wird an die Trainer kommuniziert.

Beachtet bitte, dass unser Einbahnstraßensystem weiter gültig ist: Der Eingang befindet sich aus der Sicht vom Parkplatz aus links vom Clubhaus, nach dem Umziehen werden die Sachen der Spieler*innen über den Platz mitgenommen und rechts vom Clubhaus ist der Ausgang. Das Clubhaus und die Umkleiden bleiben weiter geschlossen. 

Die Trainer*innen kontrollieren und protokollieren die Anwesenheiten zur Kontaktnachverfolgung.

Bitte haltet Euch an unser Hygienekonzept, damit wir auch weiter sicher Sport treiben können.

Wir freuen uns tierisch, dass wieder Leben in den AHC kommt!

Bis demnächst beim AHC,
Euer Vorstand

(26.4.2021)

Hallo liebe AHCler,

bis von der Stadt Aachen anderweitig zur Weiterführung des individuellen Sports auf unserer Anlage Stellung genommen wird, ist für Ü14 das Betreten des Platzes aufgrund der Corona-Notbremse untersagt. Alle U14 Teams können in 5er Gruppen unter Aufsicht eines negativ getesteten Trainers den Gruppensport weiter durchführen. Wir melden uns, falls es Neuigkeiten gibt.

Euer Vorstand



(6.3.2021)

Hallo liebe AHC-Familie,

nach dem Hin und Her der letzten Wochen kann die Hockeyanlage ab dem 8.3.2021 nun wieder von allen Trainingsgruppen innerhalb ihrer Trainingszeiten mit Einschränkungen genutzt werden.

Wir als Verein sind hierbei für die strikte Einhaltung der Hygieneregeln verantwortlich und sind auf eure Unterstützung bei der Umsetzung angewiesen. Wir können hierbei auf die Hygienekonzepte aus 2020 zurückgreifen, wenngleich es fortlaufend (abhängig von den Inzidenzwerten) zu Änderungen kommen kann. Wir empfehlen euch hierzu, die Lektüre der aktuellen Hygienepläne auf unserer Homepage.

Die neue Coronaschutzverordnung vom 5. März sieht folgende Änderungen vor:
(1) Der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen ist unzulässig. Ausgenommen von dem Verbot nach Satz 1 ist auf Sportanlagen unter freiem Himmel der Sport
1. von höchstens fünf Personen aus höchstens zwei verschiedenen Hausständen oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes,
2. als Ausbildung im Einzelunterricht sowie
3. von Gruppen von höchstens zwanzig Kindern bis zum Alter von einschließlich 14 Jahren zuzüglich bis zu zwei Ausbildungs- oder Aufsichtspersonen.
Zwischen verschiedenen Personen oder Personengruppen, die nach Satz 2 gleichzeitig Sport auf Sportanlagen unter freiem Himmel treiben, ist dauerhaft ein Mindestabstand von 5 Metern einzuhalten. Die für die in Satz 1 genannten Einrichtungen Verantwortlichen haben den Zugang zu der Einrichtung so zu beschränken, dass unzulässige Nutzungen ausgeschlossen sind und die Einhaltung der Mindestabstände gewährleistet ist. Die Nutzung von Gemeinschaftsräumen, einschließlich Räumen zum Umkleiden und zum Duschen, von Sportanlagen ist unzulässig.


Was heißt dies für die Umsetzung für unseren „Trainingsbetrieb“?

  • – Training ist nur mit Abgabe der Einverständniserklärung der TeilnehmerInnen möglich.
    – Kinder und Jugendliche unter 14 Jahre dürfen unter Anleitung von bis zu 2 Ausbildungs- oder Aufsichtspersonen in einer Gruppe von bis zu 20 Personen Sport treiben.
    – Ab Jugend B bzw. im Erwachsenenbereich dürfen aus höchstens zwei verschiedenen Hausständen höchstens 5 Personen gemeinsam Sport treiben. Hierbei ist der permanente Mindestabstand von 5 Metern einzuhalten, auch zwischen den jeweiligen Gruppen. Um die Mindestabstände zu gewährleisten trainieren zunächst maximal 2 Personen pro Viertel.
    – Weiterhin ist Sport auf dem Platz nur mit einer unterschrieben Einverständniserklärung möglich.
  • Die konkreten Trainingszeiten werden über die Trainerteams an die Mannschaften kommuniziert.

Wir bitten euch nach wie vor insbesondere folgende Regeln zu beachten:
– Keine Fahrgemeinschaften zum Training bilden.
– Abstand von 5m vor, während und nach dem Training einhalten.
– Umgezogen zum Platz erscheinen, nicht vor Trainingsbeginn das Gelände betreten, nach dem Training umgehend das Gelände verlassen.
– Die Mundnasenmaske ist auf dem gesamten Gelände zu tragen (Ausnahme: Hockeyplatz).
– Einhalten des Einbahnstraßensystems.

Weiterhin suchen wir Unterstützung in folgenden Bereichen:

  • Finanzen
  • Jugendkoordination
  • Sekretariat

Gerne möchten wir euch zur Mitgliederversammlung in Präsenz einladen, wenn es die Bedingungen wieder zulassen.

Euer Vorstand


(3.3.2021)
Hallo zusammen,

nach dem wir letzte Woche von der Stadt eine harte Abfuhr erhielten, was die Nutzung des Platzes betrifft, hat uns heute eine gute Neuigkeit erreicht.

Wir als Verein haben im Dialog mit der Stadt in der letzten Woche auf unser erprobtes Hygienekonzept, unser aller Verantwortungsbewusstsein und die strikte Regeleinhaltung verwiesen und haften für etwaige Regelverstöße. Sollten wir feststellen, dass Einzelne sich nicht an die Regeln halten, werden wir Diejenigen mit einer Platzsperre belegen. Jeder Einzelne ist mitverantwortlich für die Umsetzung der Regeln!

Was ändert sich entgegen der Ankündigung der letzten Wochen?

  Es findet ausschließlich Sport auf dem Kunstrasen für Erwachsenenstatt, da sich Niemand auf dem Gelände aufhalten darf, der sich nicht zum Zweck zur sportlichen Betätigung hier aufhält

  Es findet kein angeleitetes Training statt (jedoch weiterhin 2 Personen/ Viertel)

  Die Trainer sind angehalten, Übungsskizzen im Vorfeld der Trainingseinheiten zu kommunizieren

  Keine Fahrgemeinschaften zu den Einheiten

  Aufwärmen ausschließlich außerhalb der Clubanlage

  Das 2er Team auf Platz 1 kümmert sich zu Beginn der Einheit um die Bereitstellung der Materialien

Aus der neuen Mitteilung der Stadt geht hervor, dass..

…wir als Verantwortliche (AHC) den Zugang zur Sportstätte so zu beschränken haben, dass unzulässige Nutzungen ausgeschlossen sind und die Einhaltung der Mindestabstände und Vorgaben durch die geltende Coronaschutzverordnung gewährleistet ist.

Für die Nutzung der Sportanlagen bedeutet dies, dass

  • Sport maximal zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand unter freiem Himmel betrieben werden darf
  • zu anderen Sportlern ein Mindestabstand von 5 Metern eingehalten werden muss,
  • Mannschaftssport und -training nicht zulässig ist,
  • sich Gruppen auf der Sportanlage nicht vermischen dürfen,
  • die Nutzung von geschlossenen Räumlichkeiten, insb. Umkleiden, Duschen und Gemeinschaftsräumen, nicht gestattet ist und
  • sich niemand zu anderen Zwecken als zur sportlichen Betätigung auf der Sportanlage aufhalten darf.

Dies verbietet leider den Jugendteams ein Training, da keine Aufsichtsperson teilnehmen oder sich auf der Anlage aufhalten darf. Eine Rückfrage bei der Stadt bestätigte dies.

Es sind allerdings weitere Lockerungen in Sicht! 


Die unten aufgeführte Mitteilung ist ungültig, da die Stadt Aachen die Maßnahmen zur Wiederaufnahme des Trainingsbetriebes nicht genehmigt hat. Wir halten euch auf dem Laufenden und hoffen, dass auch Mannschaftssportarten bald zu zweit trainieren dürfen.


Liebe AHC-Familie,

erwachet aus dem Winterschlaf – es gibt Neuigkeiten zu verkünden! Die ab dem 22.02.2021 geltende Coronaschutzverordnung sieht vor, dass „der Sport allein, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes auf Sportanlagen unter freiem Himmel…“ wieder erlaubt ist.
Konkret heißt dies für unseren Hockeysport:
• Alle ungedeckten Sportanlagen können grundsätzlich geöffnet werden.
• Auf diesen Sportanlagen können Einzelpersonen oder zwei Personen zusammen oder mehr als zwei Personen aus einem Hausstand ohne Abstandsgebot Sport betreiben.
• Zwischen den sich so bildenden Paaren und Einzelsportler*innen, bzw. zwischen sich so bildenden Paaren und Gruppen bzw. zwischen sich so bildenden Gruppen und Einzelsportler*innen bzw. zwischen Einzelsportler*in und Einzelsportler*in ist ein Sicherheitsabstand von 5 Metern einzuhalten.
 Wir setzen das für den AHC auf folgende Weise um:
1. Die Erwachsenenteams starten ab dem 23.02.2021 mit dem Feldtraining, die Jugend startet ab dem 1.März (nach Rücksprache mit den Teams bzw. Trainer*innen). Die jeweiligen Trainingszeiten werden über die Trainerteams bekannt gegeben.
2. Unter Anleitung eines Trainers/ einer Trainerin dürfen maximal 4×2 Spieler*innenpaare gleichzeitig trainieren, d.h. pro Viertel dürfen 2 Personen trainieren, damit der Mindestabstand von 5 Metern zwischen den Spielerpaaren in jedem Fall eingehalten werden kann.
3. Außerhalb der zugewiesenen Trainingseinheiten ist das Betreten der Platzanlage verboten.
4. Das angepasste Hygienekonzept, inklusive das Einbahnstraßensystem ist zu beachten – bei Missachtung droht eine Platzsperre von 4 Wochen.
5. Vor der Teilnahme des ersten Trainings muss folgende Einverständniserklärung unterschrieben beim Trainerteam vorgelegt werden. Ohne Vorlage ist keine Trainingsteilnahme möglich.
Für die Kinder und Jugendlichen, die Hockey in den letzten Wochen so sehr vermisst haben wie wir, bieten wir zusätzliche Trainingszeiten am Samstag (27.02.2021) an: Ihr könnt euch jeweils für eine Platzzeit (1h) eintragen – als 2er Team oder mit der Familie. Es wird ein Trainer anwesend sein und euch Bälle herausgeben und den Platz zuweisen. Außerhalb der Trainingszeiten ist das Betreten des Platzes nicht erlaubt.
Hier könnt ihr euch eintragen: Doodle Umfrage

Beste Grüße,

Euer Vorstand